Katzen und Hunde legal mit nach Hause nehmen

Tierleid im Ferienland lindern

Gastbeitrag von Michaela Hoevermann

In südlichen Läden wie Italien, Spanien oder Griechenland, wo Menschen es sich am Strand gutgehen lassen, ist das Tierleid häufig groß. Abgemagerte, struppige Katzen und Hunde umstreifen Hotelanlagen und Campingplätze auf der Suche nach Nahrung. Die Versuchung ist groß, die Tiere zu füttern oder vielleicht sogar mit nach Hause zu nehmen. Wie verhalten sich tierliebe Reisende richtig?

Bei der Ferienplanung denkt kaum jemand an die streuenden Katzen und Hunde, die auf den Straßen ums Überleben kämpfen. Reiseführer werden gewälzt, die schönsten Orten herausgesucht, das Hotel, die Ferienwohnung oder der Campingplatz gebucht.

Der Schock trifft tierliebe Menschen häufig erst vor Ort.

7 Tipps für Tierschutz im Urlaubsland

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  1. Bereiten Sie sich vor: Suchen Sie einen Tierschutzverein in der Nähe Ihres Feriendomizils heraus. Bitte kontaktieren Sie nicht das örtliche Tierheim. Womöglich handelt es sich dabei um eine Tötungsstation. Schlimmstenfalls kostet die gutgemeinte Kontaktaufnahme dem Tier das Leben. Eine Nachfrage im Hotel ist auch nicht sinnvoll. Was Sie brauchen, ist eine Organisation, die sich tatsächlich für Tiere und gegen das Tierleid im Urlaubsland engagiert. Es gibt zahlreiche deutschsprachige Tierschutzvereine, die in typischen Ferienregionen aktiv sind oder den Kontakt zu verlässlichen Organisationen herstellen können. Recherchieren Sie zu Hause im Internet. Speichern Sie sich die Daten am besten in Ihr Smartphone. Eine mögliche Anlaufstation ist worldanimal.net. Dort finden Sie Tierschutzorganisationen in über 80 Ländern weltweit.
  2. Kontakt aufnehmen: Stellen Sie vor Ihrer Reise einen persönlichen Kontakt zu dort aktiven Tierschützern her. Machen Sie Ihr Interesse nicht davon abhängig, ob Sie tatsächlich auf hilfsbedürftige Katzen und Hunde stoßen. Dann haben Sie im Notfall einen konkreten Ansprechpartner.
  3. Hilfsbedürftige Tiere melden: Sehen Sie am Urlaubsort halb verhungerte, streunende Katzen oder Hunde, informieren Sie den örtlichen Tierschutzverein per Telefon, E-Mail oder Facebook. Machen Sie Fotos oder Videos der jeweiligen Tiere und notieren Sie den Aufenthaltsort.
  4. Nicht füttern: Geben Sie hungrigen Straßentieren kein für Menschen gedachtes Essen. Die Gewürze und Zusammensetzungen eignen sich nicht für Katzen und Hunde. Wenn die Vierbeiner davon Durchfall bekommen, verschlimmert das ihre Situation.
  5. Auf den (einheimischen) Tierschutz vertrauen: Auch wenn es Arbeit macht und schwer ist, Sie brauchen einheimische Unterstützung. Es hilft den Katzen und Hunden langfristig nicht, wenn Sie Ihren Jahresurlaub damit verbringen, sie zu füttern. Auch nicht, wenn sie tatsächlich Katzen- und Hundefutter aus dem Supermarkt holen. Nach zwei oder drei Wochen fahren Sie nach Hause – und die Tiere bleiben sich selbst überlassen in ihrem Elend. Vielleicht gibt es an Ihrem Urlaubsort einen Verein oder Privatpersonen, die sich um streunende Katzen und Hunde kümmern. Helfen können Sie mit Futter- und Sachspenden vor Ort, mit einer Geldspende aus Ihrer Heimat oder durch die Übernahme einer dauerhaften Patenschaft.
  6. Tierarztrechnung übernehmen: Verletzte oder kranke Tiere brauchen medizinische Hilfe. Wenn Sie es sich finanziell erlauben können, bringen Sie das Tier in Absprache mit dem Tierschutzverein zu einem Tierarzt und zahlen Sie die Rechnung. Damit das Tier hinterher betreut wird und nicht wieder auf der Straße landet, brauchen Sie jemanden vor Ort.
  7. Kastrationsprogramme unterstützen: Nachhaltige Hilfe leisten Sie, wenn Sie Kastrationen – in Abstimmung mit lokalen Tierschutzvereinen – finanzieren. Nach der Touristensaison werden unzählige Straßenkatzen und Straßenhunde getötet. Helfen Sie dabei, die Vermehrung der Tiere zu unterbinden.

Eine Straßenkatze oder einen Straßenhund in die Schweiz mitnehmen?

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Vielleicht verlieben Sie sich an Ihrem Ferienort in einen Hund oder eine Katze und möchten das Tier adoptieren. Hat es tatsächlich kein Zuhause, retten Sie mit dieser Entscheidung vielleicht sein Leben.

Aber überlegen Sie vorher, ob Sie wirklich ein artgerechtes Zuhause anbieten können. Dem Tier ist nicht geholfen, wenn es in einem Tierheim landet.




Tipps zur Adoption von Straßentieren aus dem Ausland

  1. Bringen Sie in Erfahrung, ob das Tier wirklich keinen Halter hat.
  2. Lassen Sie die Katze oder den Hund in Ihrem Urlaubsland tierärztlich untersuchen. Das stellt sicher, dass sie nicht versehentlich eine Infektionskrankheit über die Grenzen bringen. Obdachlose Tiere in südlichen Ländern leiden häufig unter der Herzwurmkrankheit oder parasitären Infektionskrankheiten wie Leishmaniose.
  3. Lassen Sie Ihren neuen Hausgenossen mit einem Mikrochip kennzeichnen und danach (!) gegen Tollwut impfen.

Legale Einreise aus einem EU-Land

Wenn Sie legal Katzen oder Hunde aus einem EU-Land in die Schweiz bringen möchten, brauchen Sie Zeit. Es gibt einige Bestimmungen zu beachten.

  • Die Tiere müssen mit einem Chip (nach ISO-Normen 11784 oder 11785) gekennzeichnet werden. Achtung: Der Chip muss vor der Impfung gesetzt werden.
  • Katzen und Hunde brauchen einen EU-Heimtierpass.
  • Eine Tollwutimpfung ist Pflicht. Diese muss wenigstens 21 Tage vor der Einreise in die Schweiz stattgefunden haben.
  • Katzen und Hunde dürfen erst ab einem Alter von drei Monaten gegen Tollwut geimpft werden.
  • In die Schweiz mitgebrachte Hunde müssen innert 10 Tagen von einer Tierärztin oder einem Tierarzt in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert werden.

Zollkosten

Bei der Einfuhr in die Schweiz fallen 7,7 Prozent Mehrwertsteuer an. Wenn Sie keine Rechnung vorlegen können, wird der Wert Ihres neuen Hausgenossen geschätzt.




Legale Einreise aus einem Nicht-EU-Land

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Noch komplizierter ist es bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land. Die Türkei, Marokko, Tunesien und Ägypten sind Tollwut-Risikogebiete. Dementsprechend schwierig ist die Einfuhr von Katzen und Hunden aus diesen Ländern in die Schweiz.

Ein Mikrochip ist generell ein Muss. Außerdem brauchen die Tiere eine Gesundheitsbescheinigung mit eingetragener Tollwutimpfung. Frühestens 30 Tage nach der Grundimmunisierung ist der dafür nötige Bluttest möglich. Diesen muss ein Labor durchführen, das von der EU anerkannt wird. Bis das Tier danach tatsächlich ausreisen darf, vergehen weitere drei Monate.

Halten sich Reisende nicht an diese Fristen, dürfen Katzen und Hunde nicht einreisen. Sie werden beschlagnahmt, in Quarantäne gesetzt und schlimmstenfalls getötet. Die Kosten trägt der Tierhalter.

Fazit – Strassentiere im Ferienland

Um gegen das Tierleid im Urlaubsland gewappnet zu sein, hilft eine gute Vorbereitung. Sie können sehr viel für die Katzen und Hunde in südlichen Ländern tun, sowohl durch Geldspenden als auch durch aktive Hilfe.

Tiere aus den Ferien nach Hause nehmen
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Um nicht nur kurzfristig leere Bäuchlein zu füllen, sondern langfristig zu helfen, wenden Sie sich an den örtlichen Tierschutzverein und kooperieren Sie mit Einheimischen.

Nichts spricht gegen die Adoption von Straßentieren. Bringen Sie aber vorab die genauen Einreisebedingungen in Erfahrung, damit die Rettungsaktion nicht zum Alptraum wird.

 

 

 

Michaela Hoevermann

 

Michaela arbeitet als freie Texterin, Redakteurin und Journalistin. Sie schreibt vor allem über technische Themen, Liebe und Gesundheit. Sie setzt sich leidenschaftlich für kranke und vernachlässigte Katzen ein und gibt, zusammen mir ihrer Frau, vielen Fellnasen ein liebevolles Zuhause.

 




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